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FAQs zum DigitalPakt Schule

Anfang

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Werden auch Schulen in freier Trägerschaft aus Mitteln des Digitalpakets unterstützt?

Wie wird das Geld verteilt?

Ist das Ziel die Digitalisierung von Unterricht?

Wie viel Geld investiert Niedersachsen in die Lehrkräfte-Qualifizierung?

Wird der DigitalPakt die Möglichkeiten der Lehrkräfte-Fortbildung verbessern?

Werden die Schulen bei der Erstellung eines Medienbildungskonzeptes unterstützt?

Kann man den Schulen Musterkonzepte für die Erstellung eines Medienbildungskonzeptes zur Verfügung stellen?

Was ist mit Systemadministratoren und Wartungspersonal?

Wer übernimmt die Wartung von mobilen Endgeräten?

Weitere FAQs zum Antragswesen

Weitere FAQs zu Digitalisierung allgemein

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Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird nach einem festgelegten Rechenmodell (Königsteiner Schlüssel) auf alle Bundesländer verteilt. Niedersachsen kann dadurch mit Bundesmitteln in Höhe von rund 470 Millionen Euro rechnen. Da die Bundesmittel als Finanzhilfen gewährt werden, muss sich jedes Bundesland mit zusätzlich 10% aus eigenen Mitteln in den Digitalpakt einbringen. Damit werden in Niedersachsen insgesamt ca. 522 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, den 10%igen Eigenanteil selbst zu tragen, so dass den Trägern eine 100%-Förderung ermöglicht wird.

90 % der Investitionssumme des Digitalpakts gehen an die Schulträger und über diese als Investitionen an die Schulen. 5% der Summe, rund 26 Millionen Euro, sind reserviert für Projekte, die landesweit oder schulträgerübergreifend wirksam werden. Dazu zählen zum Beispiel die Entwicklung von Lehr-Lern-Plattformen oder Cloud-Angeboten. Auch die Ausstattung der Studienseminare, die im Verantwortungsbereich des Landes liegen, wird hieraus finanziert.

Und schließlich sind 5% der Summe, also ebenfalls ca. 26 Mio. €, vorbehalten für länderübergreifende Maßnahmen. Hierunter fallen z. B. die Entwicklung von Cloud-Angeboten oder die Bereitstellung von Content. Zum Anfang

Werden auch Schulen in freier Trägerschaft aus Mitteln des Digitalpakets unterstützt?

Laut Bund-Länder-Vereinbarung zum DigitalPakt werden die Schulen in freier Trägerschaft gleichermaßen gefördert wie die öffentlichen Schulen. Zum Anfang

Wie wird das Geld verteilt?

Bis zum 30.06.2023 wird den Schulträgern ein festgelegtes Budget zur Verfügung gestellt.

Zuwendungsanträge können maximal bis zur Höhe dieses Budgets beantragt werden.

Das Land Niedersachsen errechnet für jeden Schulträger die maximale Fördersumme. Dieser Betrag ergibt sich aus zwei Einzelposten: dem Sockelbetrag und dem Pro-Kopf-Betrag.

Zum einen wird jeder Schule ein Sockelbetrag gewährt. Er soll sicherstellen, dass Geld auch wirklich in jeder Schule ankommt – und zwar unabhängig davon, wie gut eine Schule bei der digitalen Infrastruktur bereits aufgestellt ist. Der Sockelbetrag liegt bei 30.000 Euro für Schulen ab 60 Schülerinnen und Schüler. Sehr kleine Systeme (Schulen unter 60 Schülerinnen und Schüler) bekommen den Sockelbetrag anteilig entsprechend der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler. Denn eine Schule mit lediglich zwei Klassen wird nicht 30.000 Euro für eine Basis an Infrastruktur benötigen.

Darüber hinaus wird für jeden Schüler, jede Schülerin ein Kopfbetrag festgelegt. Der Kopfbetrag kann von den Schulträgern frei verfügt werden. Die Schulträger bekommen dadurch die Möglichkeit, selber zu entscheiden, wo das Geld am dringendsten benötigt wird.

Der Kopfbetrag ist für Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für Berufsschüler und -Schülerinnen, die nur einen Tag pro Woche in der Berufsschule sind, etwas niedriger. In der Grundschule werden zwar die Grundlagen für Medienbildung gelegt, die Anforderungen an die technische Ausstattung sind aber in der Regel nicht so hoch wie in den weiterführenden Schulen.

Die Berufsschulen haben zum Teil sehr hohe Schülerzahlen, wobei viele der Schülerinnen und Schüler aber nur zwei Tage pro Woche in der Schule sind, die sogenannten Teilzeit-Schüler. Hier wäre der volle Kopfbetrag nicht gerechtfertigt verglichen mit einer allgemeinbildenden Schule.

In Niedersachsen gibt es zahlreiche Schulformen und zahlreiche gemischte Schulformen. All das wird rechnerisch berücksichtigt. Handelt es sich zum Beispiel um eine Grund- und Hauptschule bekommt die Schule einen Sockelbetrag (entsprechend den Schülerzahlen) und der Schulträger bekommt zusätzlich die Kopfbeträge für die Grundschülerinnen und -schüler sowie für die Hauptschülerinnen und -schüler.

Wie ist das mit dem 30.000-Euro-Sockelbetrag für jede Schule zu verstehen?

Der Sockelbetrag soll sicherstellen, dass möglichst alle Schulen in Niedersachsen mit Mitteln des DigitalPakts gefördert werden. Mit Ausnahme sehr kleiner Systeme ermöglicht er z. B. auch Grundschulen eine gewisse Mindestausstattung. Ebenso soll er aber auch Schulen, die bereits viel für die Digitalisierung an ihrer Schule getan haben, einen Mindestbetrag garantieren. Diese Schulen dürfen für ihr Engagement nicht benachteiligt werden.

Hierbei gilt folgende Entsprechung: 1 Schulnummer = 1 Schule = 1 Sockelbetrag.

Werden Außenstellen bei der Verteilung der Sockelbeträge ab sofort gesondert berücksichtigt?

Eine Neuberechnung aller Budgets zur gesonderten Berücksichtigung von Außenstellen ist angesichts der geringen faktischen Effekte nicht angemessen. Eine Umverteilung würde nicht unbedingt zu einer Erhöhung des Budgets führen, da diese vor allem durch die Anzahl der Schüler/-innen bestimmt werden.

Ab dem 01.07.2023 werden die bis dahin noch vorhandenen Restmittel bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs bei der RLSB OS. Ein festgelegtes Budget steht den Schulträgern nicht mehr zur Verfügung. Auf Grund des neuen Verfahrens können nur Fördermittel für Maßnahmen beantragt werden, die ab dem 01.07.2023 beginnen. Zum Anfang

Ist das Ziel die Digitalisierung von Unterricht?

Es geht beim Digitalpaktnicht um Digitalisierung von Schule. Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Es geht darum, unseren Schülerinnen und Schülern einen reflektierten und kritischen Umgang mit digitalen Medien beizubringen. Und es geht darum, die Möglichkeiten, die digitale Lernwerkzeuge bieten, methodisch-didaktisch einzubetten. Daher arbeitet das Land Niedersachsen über die Fragen der technischen Infrastruktur hinaus an den Fragen Fort- und Weiterbildung, sowie Anpassung der Lehrpläne an Medienbildung, Medienpädagogik und Digitalisierung.“ Zum Anfang

Wie viel Geld investiert Niedersachsen in die Lehrkräfte-Qualifizierung?

Allein im Bereich der Qualifizierung zum Thema Medienbildung gibt das Land über 650.000 € pro Jahr aus. Für 2020 sind sogar etwas mehr als 800.000 Euro geplant. Medienkonzeptentwicklung, mobiles Lernen, Datenschutz, Filmbildung, Medienethik sowie Qualifizierungsmodule für Didaktische Leitungen und Schulleitungen sind nur einige der Schwerpunkte. Des Weiteren sind für die medienpädagogische Beratung der Schulen und der Lehrkräfte zurzeit ca. 80 medienpädagogische Beraterinnen und Berater im Auftrag des NLQ in Schulen beratend tätig. Das alles gab es bereits unabhängig vom Digitalpakt, sodass hier auf umfangreiche Erfahrungen zurückgegriffen werden kann. Zum Anfang

Wird der DigitalPakt die Möglichkeiten der Lehrkräfte-Fortbildung verbessern?

Die erheblichen Investitionen in die IT-Infrastruktur an Schulen werden zu einem Qualifizierungsbedarf führen, der ausschließlich mit Präsenzveranstaltungen von den personellen Ressourcen her nicht zu bewältigen sein wird. Deshalb wird es ein Ziel des Landes Niedersachsen sein, im Rahmen der länderübergreifenden Maßnahmen des Digitalpaktes neue Online - Fortbildungs-Formate für Lehrkräfte zu entwickeln. Online-Formate haben den Vorteil, dass Lehrkräfte ortsunabhängig und zeitlich flexibel an diesen Maßnahmen teilnehmen können. Zum Anfang

Werden die Schulen bei der Erstellung eines Medienbildungskonzeptes unterstützt?

Aktuell sind für die medienpädagogische Beratung der Schulen und der Lehrkräfte ca. 80 medienpädagogische Beraterinnen und Berater im Auftrag des NLQ für Schulen und Schulträger beratend tätig. Darüber hinaus gibt es zahlreiches Info-Material für Schulen auf dem Portal Medienbildung. Zum Anfang

Kann man den Schulen Musterkonzepte für die Erstellung eines Medienbildungskonzeptes zur Verfügung stellen?

Ein Medienbildungskonzept berücksichtigt die schuleigenen Ressourcen (Ausstattung und Fähigkeiten, Interessen der Lehrkräfte), die schuleigenen thematischen Schwerpunkte und das schulspezifische Angebot an Unterrichtsfächern. Aus all diesen Aspekten entsteht ein langfristiger Plan, welche Medienbildungsziele in welchem Zeitraum und in welchem Fach umgesetzt werden. Ein solches Konzept lässt sich nicht einfach auf die nächste Schule übertragen. Dieser Ansatz ist von Seiten des Landes auch nicht gewollt, da das Konzept wirklich gelebt werden soll. Jedoch wird es Vorlagen für bestimmte Konzept-Bausteine als Arbeitshilfen für Schulen geben. In Kombination mit der Beratung der Schulen soll so die Konzepterstellung vereinfacht werden. Zum Anfang

Was ist mit Systemadministratoren und Wartungspersonal?

Der Antragsteller muss in seinem Antrag versichern, dass er die Wartung und den Support für die beantragte Hardware sicherstellt. Langfristige Personalkosten sind über den Digitalpakt nicht förderfähig, sie werden nur für Planung und Installation gefördert. Die Zusatzvereinbarung "Administration" unterstützt jedoch die Schulträger finanziell beim Aufbau von Administrations- und Support-Strukturen. Zum Anfang

Wer übernimmt die Wartung von mobilen Endgeräten?

Elternfinanzierte Geräte sind in der Regel versichert oder die Träger haben Wartungsverträge mit den Herstellern/ Händlern, so dass im Bedarfsfall ein Gerätetausch stattfindet oder Ersatzgeräte gestellt werden. Insofern wird sich der Administrationsaufwand in Schulen mittelfristig verringern. Zum Anfang

Was bedeutet der Digitalpakt hinsichtlich Datenschutz?

Die Maßnahmen in Niedersachsen zum Erwerb von Medienkompetenz werden datenschutztechnisch professionell begleitet. Hinweise dazu finden sich u.a. auf dem Portal Datenschutz und Nutzungsrecht an Schulen. Zum Anfang

Wie kann der DigitalPakt Schule die inklusive Bildung unterstützen?

Der DigitalPakt Schule sieht als Fördergegenstand u. a. „digitale Arbeitsgeräte“ vor. Dazu können auch digitale Assistenzsysteme gehören, die das Lernen für Menschen mit Behinderung fördern und unterstützen. Der antragstellende Träger entscheidet in Abstimmung mit der jeweiligen Schule, welcher Art die einzelnen Beschaffungen sein können. Zum Anfang

Definition Klassenräume / Unterrichtsräume:

Klassenräume bzw. Unterrichtsräume sind Räume, in denen Unterricht stattfindet. Gibt es in einem Schulgebäude Räume, welche in den nächsten Jahren aufgrund sinkender SuS-Zahlen absehbar nicht für Unterricht genutzt werden, so werden diese nicht als Klassenräume / Unterrichtsräume definiert.

Grundsätzlich sollen alle Klassenräume / Unterrichtsräume nach 2.1 ausgestattet werden, Ausnahmen sind:

· Denkmalschutz

· Brandschutz

· unverhältnismäßig hohe Kosten

· digitalfreier Raum à dargelegt im Schulprogram. Zum Anfang

Muss LAN gemäß Mindeststandard in allen Unterrichtsräumen installiert werden?

Grundsätzlich ja, Ausnahmen sind oben genannt. Zum Anfang

Muss in der Sporthalle LAN vorhanden sein?

Grundsätzlich ja, Ausnahmen sind oben genannt. Zum Anfang

Muss in weiteren Räumen, Mensa, Bibliothek, Aula, ... LAN installiert werden?

Ja, sofern diese zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden. Der Begriff „unterrichtliche Zwecke“ ist hier weit auszulegen und umfasst auch offene Unterrichtsformen wie Freiarbeit, Wochenplanarbeit, ... Zum Anfang

Wie ist der Begriff „relevante Bereiche“ in Nr. 1.1 der Anlage WLAN, LAN und WAN zur Förderrichtlinie definiert?

Relevante Bereiche sind Klassenräume und Unterrichtsräume. Zum Anfang

Müssen alle Unterrichtsräume mit WLAN ausgestattet werden?

Ja, alle Unterrichtsräume sind mit WLAN auszustatten, sofern eine Vernetzung mit LAN vorliegt. Sinnvoll und empfohlen ist ein Access-Point nach Mindeststandard pro Unterrichtsraum. Zum Anfang

Ist WLAN nach 2.2 förderfähig, wenn bei der Vernetzung der Unterrichtsräume nach 2.1 der Mindeststandard nicht erreicht ist?

Ja, sofern dies technisch umsetzbar ist. Zum Anfang

Können Endgeräte nach 2.6 beantragt werden, wenn nicht alle Räume nach 2.1 und 2.2 ausgestattet sind?

Nein, es sei denn, es liegen Ausnahmen nach 2.1 und 2.2 vor. Zum Anfang

 
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