FAQs Administrationsprogramm
FAQs Administrationsprogramm
Sind Ausgaben für externe Dienstleister förderfähig?
Was bedeutet „befristete“ Personalkosten (Nummer 2.8.1)?
Können auch pauschale Verträge mit externen IT-Administratoren gefördert werden?
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Was ist förderfähig?
Förderfähig sind im Rahmen des Zuwendungsprogramms „Administration“ Kosten für den Aufbau von professionellen Strukturen, die der Bewältigung der IT-Administrationsaufgaben in Schulen dienen. Gemeint ist hierbei die grundlegende Installation und Pflege von Soft- und Hardwaresystemen, die stetigen Veränderungen unterliegen z.B. durch Updates und Konfigurationen. Hierzu zählen vor allem Betriebssysteme, aber auch die Konfiguration und Installation der Netzwerkinfrastruktur (Router oder weiterer aktiver Netzwerkkomponenten, Einrichtung- und Betrieb von MDM-Systemen).
Grundsätzlich nicht förderfähig sind folgende Tätigkeiten und Sachmittel:
- Tätigkeiten, die zu den allgemeinen Aufgaben von Verwaltung gehören (z.B. im Rahmen von Beschaffungswesen, Antragswesen).
- Tätigkeiten, die in den Aufgabenbereich der schulischen oder kommunalen Datenschutzbeauftragten fallen. Eine Schnittstellenfunktion zwischen den Datenschutzbeauftragten der Schulen und Kommunen ist hier aber sinnvoll und denkbar (vergl. Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Schule: https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/datenschutz/dsgvo/datenschutzbeauftragte-der-schulen).
- Tätigkeiten, die eine Prüfung von Medienbildungskonzepten von Schulen beinhalten.
- Tätigkeiten, die die unmittelbare Arbeit an den Medienbildungskonzepten der Schulen beinhalten.
- Beratungsdienstleistungen, die ggf. bei Einführungen von spezifischen IT-Systemen anfallen. Diese können aber im Rahmen einer investiven Begleitmaßnahme im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen nach 2.3 – 2.5 gefördert werden.
- Klassische Wartungsarbeiten wie beispielsweise Dienstleistungen, die der Instandhaltung oder der Verhinderung/Verzögerung von Abnutzungsvorgängen dienen. Zum Anfang
Sind Ausgaben für externe Dienstleister förderfähig?
Eine Förderung der Personalausgaben für externe Dienstleister ist durch die Formulierung in der Nummer 2.8.1 ermöglicht. Somit können Ausgaben für externSinde Dienstleister im Rahmen der Zuwendungsrichtlinie finanziert werden. Zum Anfang
Was bedeutet „befristete“ Personalkosten (Nummer 2.8.1)?
Die Befristung bezieht sich nicht auf die Beschäftigungsdauer des Personals, sondern auf die Förderung. Die Förderung der Administrationsleistungen aus dem Sonderprogramm endet mit dem Ende des DigitalPakts Schule. Dabei ist die Errichtung von nachhaltigen Administrations- und Supportstrukturen mit entsprechendem Personal anzustreben. Zum Anfang
Können auch pauschale Verträge mit externen IT-Administratoren gefördert werden?
Ja, die Förderrichtlinie gibt keine bestimmte Vertragsart vor. Zum Anfang
Müssen mit externen Dienstleistern zwingend Rahmenverträge erstellt werden oder genügen auch Verträge über ein Stundenkontingent auf Abruf?
Der Abschluss eines Rahmenvertrages ist nach der Förderrichtlinie nicht erforderlich, sofern ein Vertrag eine professionelle Support- und Administrationsstruktur gewährleistet, ist die Förderfähigkeit gegeben. Reine Wartungsverträge sind nicht förderfähig. Zum Anfang
Dürfen auch Personalkosten veranschlagt werden, die für festangestellte IT-Administratoren anfallen?
Ja, aber nur die Personalkosten, die ab dem 3.6.2020 durch eine Neusteinstellung oder durch eine Vertragsänderung zusätzlich entstanden sind. Zum Anfang
Bezieht sich die Obergrenze von 10.000 EUR pro Fachkraft ausschließlich auf die unter 2.8.2 genannte Personengruppe oder auch auf die Gruppe unter 2.8.1, d.h. externe Administratoren?
Die Obergrenze bezieht sich nur auf den genannten Personenkreis, da die Fortbildung von anderen dort nicht genannten Personen nicht förderfähig ist. Zum Anfang