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Zeitplan des Digitalpakts

17.05.2019
Tag der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung und Start des DigitalPakts Schule. Damit sind in Niedersachsen alle Maßnahmen förderfähig, die nach dem 16.05.2019 begonnen wurden.
Maßnahmen, die vor dem 17.05.2019 begonnen wurden, können unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden:
- Es handelt sich um begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Maßnahmen.
- Es handelt sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte.
- Die Finanzierung dieser Abschnitte ist gesichert.

08.08.2019
Dies ist das Datum des offiziellen Inkrafttretens der niedersächsischen Förderrichtlinie. Da aber standardmäßig unter den o. a. Bedingungen bereits Vorhaben ab dem 16.05.2019 gefördert werden können, hat dieses Datum für die Praxis keine Relevanz.

Es ist vorgesehen, dass das Onlene- Antragsverfahren am 14.08. starten kann. Anträge lassen sich online mit der Antrags-Software " N-DiPS" stellen.

16.05.2023
Vorläufig sind Förderanträge mit den erforderlichen Angaben bis spätestens zu diesem Datum bei der Bewilligungsbehörde zu stellen, danach erlischt der Anspruch auf die Fördersumme. Hintergrund ist die Maßgabe des Bundes, dass alle bis dahin nicht abgerufenen Mittel neu verteilt werden.

17.05.2024
Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule.

31.12.2024
Die Auszahlung einer Zuwendung erfolgt nach vollständiger Vorlage des Verwendungsnachweises. Auszahlungen bewilligter Zuwendungen sind nur bis zum 31.12.2024 zulässig.



 
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