Niedersachsen klar Logo

Das Land unterstützt die Administration durch die Schulträger

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung den mit den Ländern geschlossenen Digitalpakt Schule in seiner Mittelausstattung erhöht und in seinen Fördergegenständen deutlich erweitert. Dadurch sind nach dem 2020 durchgeführten Sofortausstattungsprogramm „schulgebundene Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf“ nun auch schulgebundene Endgeräte für Lehrkräfte sowie Ausgaben für Personal- und Sachkosten in der Systemadministration förderfähig. Analog zum DigitalPakt von 2019 setzt das Kultusministerium die in der Zusatzvereinbarung „Administration“ (vom 4.11.2020) ermöglichten Förderungen für die öffentlichen und privaten Schulträger in entsprechenden Zuwendungsverfahren um.

Eckpunkte zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung „Administration“:

- Gefördert werden Ausgaben für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren, die für Schulen eingesetzt werden, sofern diese Ausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit Investitionen des DigitalPakts Schule stehen

- Fördervolumen: 47 Mio. Euro Bundesmittel zzgl. Eigenanteil in Höhe von 5,2 Mio. Euro, der vom Land übernommen wird; die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt über den Haushalt des Kultusministeriums bis zum Ende des DigitalPakt 2024

- Umsetzung durch Änderung und Anpassung der Richtlinie zum „klassischen“ DigitalPakt Schule vom 8.8.2019: Fördergegenstände und Förderbedingungen aus der Zusatzvereinbarung „Administration“ werden in eine geänderte Fassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ („klassischer“ DigitalPakt Schule) übernommen, da sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den Fördergegenständen und Förderbedingungen des DigitalPakts stehen.

- Antragstellung: durch öffentliche und private Schulträger bei der Bewilligungsstelle DigitalPakt Schule beim RLSB Osnabrück

- Schulträger erhalten ein Budget entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in ihren Schulen, dieses wird in einer Anlage zur Förderrichtlinie entsprechend ausgewiesen

- Ziel: Förderung des Aufbaus von professionellen Strukturen zur Administration der IT-Infrastruktur in den Schulen

- Als Gegenleistung für die Bundesförderung verstärkt das Land seine Anstrengungen zur Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich digitaler Lehr-Lern-Szenarien (z. B. Technik, Didaktik, Medienkompetenz) und berichtet darüber im Rahmen der Berichtspflichten zum DigitalPakt Schule


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung: https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/zuwendungen-finanzhilfe/digitalpakt-administration



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln