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Förderfähige Investitionen an Schulen

90 % des Fördervolumens des Digitalpakts sind für Investitionen in Schulen vorgesehen. Laut Absatz 2 der niedersächsischen Förderrichtlinie sind folgende Maßnahmen an Schulen förderfähig:

2.1 Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schul­gebäuden und auf dem Schulgelände; Serverlösungen jedoch nur, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung von keinem Anbieter ein Anschluss der betreffenden Schule an das Glasfasernetz innerhalb von mindestens 12 Monaten garantiert werden kann,

2.2 die Einrichtung von schulischem WLAN mit den in Anlage 1 definierten technischen Mindeststandards,

2.3 Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden oder im Aufbau befindlichen Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten,

2.4 Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule,

2.5 digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,

2.6 Mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks) inkl. Lade- und Auf­be­wah­rungs­zubehör, wenn

a) die Schule über die notwendige Infrastruktur nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt,

b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen den Einsatz solcher Geräte erfordern und dies in einem pädagogisch-technischen Anforderungsprofil (4.3) der Schule dargestellt ist, der Antragsteller bestätigt, dass weitere Investitionen nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 nicht erforderlich sind, und

c) die Gesamtkosten für mobile Endgeräte von 25.000 Euro je einzelne Schule nicht überschritten werden.

2.7 Leasing von IT-Infrastruktur ist nur dann eine förderfähige Investition, wenn

- es sich um Vollamortisierungsleasing bzw. Mietkauf handelt und nicht-investive Ausgaben aus den Leasingraten herausgerechnet werden (insbes. Support, Wartung, Versicherungen, Zinsen) und

- eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergeben hat, dass Leasing günstiger ist als Kauf.


Das BMBF bittet nach Förderung durch den DigitalPakt Schule um sichtbares Anbringen der DigitalPakt Schule-Urkunde in Ihrer Schule. Laden Sie dazu das PDF herunter, tragen Sie den Namen Ihrer Schule ein und drucken Sie dieses farbig im DIN A3 Format.
 
Urkunde über die Förderung im Rahmen des DigitalPakts Schule

  Urkunde DigitalPakt Schule
(PDF, 0,54 MB)

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