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Das Medienbildungskonzept im DigitalPakt

Der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz "Keine Ausstattung ohne Konzept".


Die Erfahrungen aus früheren Investitionsprogrammen zur digitalen Infrastruktur an Schulen haben gezeigt, dass die Investitionen besonders dann zielführend sind, wenn die Schulen über klare Konzepte zum Lernen mit digitalen Medien und über digitale Medien verfügen. Deshalb hat der Bund für alle Länder die Vorgabe gemacht, dass die Schulen über ein pädagogisch-technisches Einsatzkonzept verfügen müssen, wenn deren Schulträger Gelder im Rahmen des DigitalPakts beantragen. Für den Antrag kann durch den Träger zunächst ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil in das digitale Antragsformular eingetragen werden. Mit Abschluss der jeweiligen Fördermaßnahme muss aber ein detailliertes Medienbildungskonzept der geförderten Schule vorliegen.

In Niedersachsen haben sich bereits zahlreiche Schulen mit Unterstützung des Netzwerks Medienberatung auf den Weg gemacht, ein entsprechendes Medienbildungskonzept (MBK) zu entwerfen. In der Infospalte rechts finden Sie die Informationsseite des NLQ und der Medienberatung zur Entwicklung eines Medienbildungskonzepts. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Medienpädagogische Beraterin oder Ihren Medienpädagogischen Berater vor Ort persönlich ansprechen!

Neben dem Medienbildungskonzept der Schulen spielt der Medienentwicklungsplan des Schulträgers eine zentrale Rolle. In ihm finden sich Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software an Schulen. Zum einen werden die Verwaltungsbereiche der Schulen ausgestattet, gewartet und betreut, zum anderen separat davon der Bereich der pädagogischen Unterrichtsmedien.

Durch den Medienentwicklungsplan erhalten Schulen Planungssicherheit für die Umsetzung ihres pädagogischen Medienbildungskonzepts.

Ausgangspunkt des Medienentwicklungsplans ist die strategische Ausrichtung durch die Auswertung und Zusammenführung der individuellen Medienbildungskonzepte der Schulen zu einem Gesamtkonzept unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Normen und Kerncurricula für die Unterrichtsfächer. Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Ausstattung der Schulen mit möglichst homogenen Hard- und Softwarekomponenten.

Die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater unterstützen Schulen und Schulträger vor Ort, berücksichtigen dabei beide Perspektiven und leisten so einen Beitrag zum Gelingen des Gesamtprozesses.


 
Medienbildungskonzept

Online-Materialien des NLQ zum Medienbildungskonzept von Schulen:

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