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Länderübergreifende Investitionen

5% der Mittel im Digitalpakt sind für die Förderung von länderübergreifenden Maßnahmen vorgesehen und dürfen auch nur dafür verausgabt werden.

Hierzu heißt es in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder:

§3:
"(3) Länderübergreifend sind Investitionen, soweit sie von den Schulen unmittelbar nutzbar sind, in solche digitalen Bildungsinfrastrukturen (nach Maßgabe von Absatz 4 einschließlich Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation) förderfähig,

1. die dazu beitragen, die Ziele des DigitalPakts Schule, der Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ zu erreichen oder
2. eine effizientere Nutzung der eingesetzten Mittel ermöglichen und länderübergreifende Entwicklungsziele im Kontext schulischer Bildung verfolgen.

Wesentliche Kriterien für die Förderfähigkeit sind die Relevanz des Vorhabens für die Bildung in der digitalen Welt, Innovationsgrad, Interoperabilität, Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung anderer Investitionen nach § 3, Fortentwicklungsfähigkeit, die Anzahl der beteiligten Länder sowie eine mögliche Nutzbarkeit auch für andere Länder. Beispiele für Vorhaben dieser Art enthält Anlage 1 (länderübergreifende Investitionsmaßnahmen).

Ein Antrag auf eine solche Investitionsmaßnahme ist von mindestens zwei Ländern gemeinsam zu stellen.
Über weitere Kriterien und das Verfahren der Zusammenarbeit entscheidet die Steuerungsgruppe gemäß § 16.

(4) Investive Begleitmaßnahmen werden nur gefördert, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 besteht. Dazu zählen auch projektvorbereitende und –begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister, die einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung und Nutzung dienen. Laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT Support der geförderten Infrastrukturen sind nicht förderfähig.

Beispiele für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen:

Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen mit dem Ziel der Verbesserung der Beratung und der Qualifizierung des Lehrpersonals.

Entwicklung von Infrastrukturen für die flächendeckende Förderung von Basiskompetenzen für Lehrkräfte (für Vorbereitungsdienst und Lehrerfortbildung) für den orts- und zeitunabhängigen Abruf von Qualifizierungsmöglichkeiten, z. B. onlinebasierte Angebote zu Themen wie Datenschutz und Jugendmedienschutz.

Entwicklung von möglichst schulnahen Infrastrukturen zur schulinternen Fortbildung.

Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen, etwa zur

a) Entwicklung von Infrastrukturen für die Bereitstellung von digitalen Bildungsmedien (z. B. Schulbücher, Anwendungen / Apps, Software und sonstige Unterrichtsmaterialien sowie Handreichungen) unter Berücksichtigung von Lizenz- und Nutzungsfragen,

b) Entwicklung von Infrastrukturen für den länderübergreifenden Austausch von Unterrichtsmaterialien (z. B. in Form eines Portals).

c) Entwicklung von Infrastrukturen, insbesondere

aa) mit einheitlichen Schnittstellenstandards, auch zur Sicherstellung der

Barrierefreiheit („universal design“);

bb) mit einem gemeinsamen Vermittlungsdienst unter Berücksichtigung

bestehender Systeme in den Ländern;

cc) mit gemeinsamen Server- und Dienstlösungen, prioritär Open-Source-

Angebote;

dd) für Suchmaschinen für digitale Bildungsmedien,

ee) für die Bewertung von digitalen Bildungsmedien unter Berücksichtigung

bestehender Strukturen;

ff) für onlinebasierte Verfahren zur Diagnostik und Leistungsfeststellung,

gg) für ein schulspezifisches Device Management (inkl. Software-Verteilung).

Diese Liste ist nicht abschließend und keine zwingende Vorgabe für länderübergreifende Projekte."


Derzeit wird auf Bund-Länder-Ebene eine Richtlinie für die länderübergreifenden Investitionen entwickelt. Die Überlegungen der Länder zur Durchführung länderübergreifender Maßnahmen stehen noch am Anfang. Vorrang hat zunächst die Umsetzung des Antragsverfahrens für die Schulträger. Dennoch gibt es natürlich bereits Überlegungen hinsichtlich der Bereitstellung von Content. Auch der Vermittlungsdienst "VIDIS" (Vermittlungsinstitut digitale Schule)als Schnittstelle zwischen Schulen, Bildungsclouds und Bildungsanbietern ist ein bereits gesetztes Projekt für eine länderübergreifende Maßnahme.

Am 10. Oktober 2019 findet in Hannover ein von Niedersachsen initiiertes Ländertreffen statt, bei dem weitere Maßnahmen erörtert werden sollen. Bundesweit stehen für länderübergreifende Maßnahmen 250 Mio. € zur Verfügung. Ideen aus dem Land sind ausdrücklich erwünscht, scheuen Sie also ggf. nicht den Kontakt zu uns!

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