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Förderung der Pflegeschulen

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum DigitalPakt Schule bezieht auch die Pflegeschulen nach dem Pflegeberufegesetz, ebenso solche in freier Trägerschaft in die Förderung mit ein. Dies entspricht nicht zuletzt der Vereinbarung in der "Ausbildungsoffensive Pflege" (2019-2023), nach der die Bundesregierung alle Pflegeschulen in den DigitalPakt Schule mit einbezieht, um sie "fit" für die Pflegeausbildung hinsichtlich der Herausforderungen der Digitalisierung zu machen.

Mit der Reform der Pflegeberufe zum 01.Januar 2020 und der neuen Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird auch eine Antragstellung im Rahmen des DigitalPakts Schule in Niedersachsen möglich. Näheres regelt § 9 Pflegeberufegesetz (PflBG).

Gegenstand der Förderung und die entsprechenden Zuwendungsbestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule Niedersachsen.

Antragsberechtigt sind die Träger der Pflegeschulen und nicht die Schulen selbst.

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