Inhalte der Bund-Länder-Vereinbarung
Bund und Ländern war es wichtig, eine sichere Verfassungsgrundlage zu haben. Die Bundesförderung kann jetzt zielgerichtet angelegt werden, ohne in den Kern der Länderkompetenzen einzugreifen. Zudem sollten alle Schulen in Deutschland vom Digitalpakt profitieren können. Der alte Artikel 104c sah hingegen nur Hilfen für finanzschwache Kommunen vor.
Architektur und Statik des Digitalpakts sind sorgsam austariert. Lehrinhalte und Lehrerausbildung sind ureigenes Ländergeschäft, und das soll auch so bleiben. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen aber nicht nur durch reine Technikförderung, sondern finanziert auch das Einrichten dieser Infrastruktur, damit sie für den Unterricht betriebsbereit ist. Denn die Schulen selbst sollen sich auf den Unterricht konzentrieren können.
Mit der Möglichkeit zur Förderung neuartiger überregionaler Supportlösungen und Schulclouds wollen Bund und Länder die Schulen noch stärker von Technikaufgaben entlasten als es bisher möglich war.
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
(PDF, 0,76 MB)