Landesweite Investitionen
5% des Gesamt-Fördervolumens sind für landesweite Investitionen vorgesehen. Niedersachsen wird aus diesen Mitteln insbesondere folgende Maßnahmen finanzieren:
Studienseminare:
Nach der Bund-Ländervereinbarung sind auch Einrichtungen der Lehrerbildung förderfähig. Das Land als Träger der Studienseminare wird daher die IT-Infrastruktur aller Seminarstandorte so anpassen, dass sie den Anforderungen an die Lehrkräfteausbildung im Zeichen des digitalen Transformationsprozesses gerecht wird. Für die Studienseminare, deren Bedarf derzeit erhoben wird, ist die Niedersächsische Landesschulbehörde Antragstellerin. Studienseminare selbst können keine Anträge stellen.
Niedersächsische Bildungscloud:
Die Projekt "Niedersächsische Bildungscloud" wird derzeit im Rahmen eines Pilotprojekts mit ausgewählten Schulen in Niedersachsen in Kooperation mit dem Hasso-Plattner-Institut in Potsdam entwickelt und erprobt. Ziel ist eine kollaborative Arbeits- und Kommunikationsumgebung, die schulbezogenes, schulübergreifendes und schulformübergreifendes Lehren und Lernen ermöglicht. Ab 2021 soll die Niedersächsische Bildungscloud in der Fläche nutzbar sein und für alle Schulen auf freiwilliger Basis angeboten werden. Derzeit werden Betreibermodelle geprüft. Die Entwicklung und Erprobung eines solchen Betreibermodells ist über den Digitalpakt förderfähig und könnte aus den landesweiten und auch länderübergreifenden Investitionen finanziert werden.
ID-Management für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte:
Um die Bildungscloud sinnvoll administrieren zu können und um den von der KMK beschlossenen, länderübergreifenden Vermittlungsdienst "VIDIS" (Vermittlungsinstitut digitale Schule) als Schnittstelle zu Bildungsanbietern nutzen zu können, ist ein zentrales ID-Management nötig. Fast alle Bundesländer arbeiten an solch einer Lösung oder haben sie bereits. Die Entwicklung und Erprobung eines solchen ID-Managements ist ebenfalls aus den landesweiten Investitionen des Digitalpakts förderfähig und könnte aus diesen Mitteln finanziert werden, sofern ein solches ID-Management eingeführt wird.
Denkbar ist - sofern Mittel aus den 5% landesweiter Investitionen verbleiben - auch regionale Maßnahmen zum Beispiel zur Entwicklung (nicht zum Betrieb) von Administrationsmodellen zu fördern.
Die Förderung von landesweiten Maßnahmen hat Priorität vor der Förderung von regionalen Maßnahmen.