Förderrichtlinie DigitalPakt Schule in Niedersachsen
Beim DigitalPakt Schule geht es um die Verteilung von insgesamt 522 Millionen Euro. Um dieses Geld möglichst gerecht und zielgerichtet einzusetzen braucht es eine Förderrichtlinie. Mit ihr lassen sich folgende Bedingungen sicherstellen:
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Es wird klar geregelt, wer einen Antrag stellen darf und welche Voraussetzung erfüllt sein müssen. Die Bedingungen sind für alle Antragsteller gleich.
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Es ist festgeschrieben, wofür Gelder verwendet werden dürfen. Eine nicht sachgemäße Verwendung kann auch dazu führen, dass Gelder zurückgezahlt werden müssen.
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Es wird beschrieben, wie das Verfahren der Antragstellung funktioniert und wer gegebenenfalls prüfberechtigt ist.
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In der Anlage zur Förderrichtlinie finden sich Standards und Abschreibungszeiten für die Investitionen sowie die konkreten Summen für einzelnen Schulträger.
Fragen zum DigitalPakt beantwortet das Fachteam DigitalPakt Schule in Osnabrück.
Telefonnummer: 0541 / 77046-555
Förderrichtlinie DigitalPakt Niedersachsen
(PDF, 0,20 MB)
Änderungserlass_2021
(PDF, 0,12 MB)
Anlage_zur_Förderrichtlinie
(PDF, 4,15 MB)
Lesefassung.pdf
(PDF, 0,12 MB)
DigitalPaktSchule_Vereinbarung_der_Länder.pdf
(PDF, 0,79 MB)