Förderrichtlinie DigitalPakt Schule in Niedersachsen
Beim DigitalPakt Schule geht es um die Verteilung von insgesamt 522 Millionen Euro. Um dieses Geld möglichst gerecht und zielgerichtet einzusetzen braucht es eine Förderrichtlinie. Mit ihr lassen sich folgende Bedingungen sicherstellen:
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Es wird klar geregelt, wer einen Antrag stellen darf und welche Voraussetzung erfüllt sein müssen. Die Bedingungen sind für alle Antragsteller gleich.
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Es ist festgeschrieben, wofür Gelder verwendet werden dürfen. Eine nicht sachgemäße Verwendung kann auch dazu führen, dass Gelder zurückgezahlt werden müssen.
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Es wird beschrieben, wie das Verfahren der Antragstellung funktioniert und wer gegebenenfalls prüfberechtigt ist.
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In der Anlage zur Förderrichtlinie finden sich Standards und Abschreibungszeiten für die Investitionen sowie die konkreten Summen für einzelnen Schulträger.
Im Anschluss werden die eingegangenen Anmerkungen in einer Synopse zusammengefügt und bearbeitet. Nach Abstimmung der neuen Richtlinie mit den einzubindenden Referaten im Kultusministerium kann eine vorläufige Endfassung dem Minister vorgelegt werden.
Nachdem der zuständige Minister sein Einverständnis gegeben hat, muss das Einvernehmen noch mit weiteren Stellen erfolgen: Der Staatskanzlei, dem Landesrechnungshof und auch dem BMBF, als zuständigem Bundesministerium für den DigitalPakt Schule.
Wenn alle Stationen erfolgreich durchlaufen wurden, wird die Förderrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht. Dies geschah am 07.08.2019.
Damit tritt die Förderrichtlinie zum 08.08.2019 in Kraft, so dass mit Beginn des Schuljahres 2019/ 2020 eine Antragstellung möglich ist.
Fragen zum DigitalPakt beantwortet ab sofort das Fachteam DigitalPakt Schule in Osnabrück.
Telefonnummer: 0541 / 77046-555
Förderrichtlinie DigitalPakt Niedersachsen
(PDF, 0,20 MB)
Änderungserlass_2021
(PDF, 0,12 MB)
Anlage_zur_Förderrichtlinie
(PDF, 4,15 MB)
Lesefassung.pdf
(PDF, 0,12 MB)
DigitalPaktSchule_Vereinbarung_der_Länder.pdf
(PDF, 0,79 MB)