Niedersachsen klar Logo

Erläuterung der unterschiedlichen Kopfbeträge

Prinzipiell werden die Mittel aus dem Digitalpakt – nach Abzug der Schulsockelbeträge - nach Schülerinnen- und Schülerzahl verteilt.

Die meisten Schülerinnen und Schüler besuchen eine weiterführende allgemein bildende Schule und werden entsprechend mit dem Faktor 1.0 bedacht.

Schülerinnen und Schüler von Berufsbildenden Schulen in Teilzeitlehrgängen werden mit dem Faktor 0,4 berücksichtigt, da sie in der Regel nur einen Tag in der Woche an der Berufsschule sind und diese Schulen eine viel größere Zahl an Schülerinnen und Schülern haben als allgemein bildende Schulen. Der Faktor 0,4 ist ein Standard, der auch in anderen Zusammenhängen z. B. bei Förderprojekten angewandt wird, um einen Ausgleich bei Mittelzuweisungen zwischen berufs- und allgemein bildenden Schulen mit sehr unterschiedlichen Schülerinnen- und Schülerzahlen bei ähnlichen Gebäudeeinrichtungen vorzunehmen.

Der niedrigere Faktor 0,5 für Grundschülerinnen und Grundschüler beruht auf zwei Gründen:
Zum einen sind Grundschulen in der Regel kleine Systeme mit wenigen Räumen und kleinen Gebäuden. Bei diesen stellt der Sockelbetrag von 30.000 € insofern eine relativ gesehen höhere Basis dar als bei einem weiterführenden System, das den gleichen Sockelbetrag erhält, obwohl es eine viel höhere Schülerinnen- und Schülerzahl hat. Der kleinere Faktor 0,5 gleicht diese Tatsache etwas aus.
Zum zweiten sind die curricularen Anforderungen, die wir aus der KMK-Strategie für Grundschulen im Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule sowie bei der geplanten Überarbeitung der Kerncurricula ableiten, weniger anspruchsvoll und bedürfen auch nicht immer einer digitalen Ausstattung. Deshalb gehen wir von einem weniger intensiven Einsatz digitaler Hardware in der durchschnittlichen Grundschule als an weiterführenden Schulen aus.

Die Einführung eltern- bzw. nutzerinnen- und nutzerfinanzierter digitaler Endgeräte ist erst für die weiterführenden Schulen als flächendeckende Lösung vorgesehen. Tablet-Klassen in Grundschulen sind nicht das vorrangige pädagogische Ziel der KMK-Strategie. Aus diesen beiden Gründen ist für die Grundschulen ein niedrigerer Sockelbetrag vorgesehen.

Noch anders verhält es sich bei den Schulen in freier Trägerschaft. Hier ergibt sich ein anderer Kopfbetrag, da die Anzahl an Schulen in Relation zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler höher ist als bei den öffentlichen Schulen. Von den zur Verfügung stehenden Fördergeldern wird als erstes der Sockelbetrag abgezogen. Aus dem Rest wird der Kopfbetrag errechnet. Da es bei den freien Schulen eine relativ hohe Zahl an Schulen gibt, geht viel Geld in den Sockelbetrag und es bleibt weniger Geld für den Kopfbetrag. In der Summe entspricht die Förderung aber genau den 7%, die für die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen sind.

Ein Verteilungsmodell mit unterschiedlichen Kopfbeträgen für unterschiedliche Schulformen wird auch von anderen Flächenländern erwogen.

 
In nachfolgenden Dateien finden sich Fördersummen für Schulträger und Schulen

  Fördersummen private Schulen
(PDF, 0,58 MB)

  Fördersummen öffentliche Schulen
(PDF, 2,51 MB)

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln