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Inhalte der Bund-Länder-Vereinbarung

Am 16. Mai 2019 hat Bundesbildungsministerin Anja Karliczek die gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des DigitalPakts Schule unterschrieben. Damit startet die 5-jährige Laufzeit des DigitalPakts ab 17.05.2019. Der Unterzeichnung des DigitalPakts ging eine Änderung des Grundgesetzes voraus. Sie erlaubt dem Bund, allen Kommunen Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu gewähren, die gesamtstaatlich besonders bedeutsam sind. Die Digitalisierung des Bildungswesens ist der erste Anwendungsfall dieser Regelung.

Bund und Ländern war es wichtig, eine sichere Verfassungsgrundlage zu haben. Die Bundesförderung kann jetzt zielgerichtet angelegt werden, ohne in den Kern der Länderkompetenzen einzugreifen. Zudem sollten alle Schulen in Deutschland vom Digitalpakt profitieren können. Der alte Artikel 104c sah hingegen nur Hilfen für finanzschwache Kommunen vor.

Architektur und Statik des Digitalpakts sind sorgsam austariert. Lehrinhalte und Lehrerausbildung sind ureigenes Ländergeschäft, und das soll auch so bleiben. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen aber nicht nur durch reine Technikförderung, sondern finanziert auch das Einrichten dieser Infrastruktur, damit sie für den Unterricht betriebsbereit ist. Denn die Schulen selbst sollen sich auf den Unterricht konzentrieren können.

Mit der Möglichkeit zur Förderung neuartiger überregionaler Supportlösungen und Schulclouds wollen Bund und Länder die Schulen noch stärker von Technikaufgaben entlasten als es bisher möglich war.




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Die gemeinsame Vereinbarung von Bund und Ländern zum Download

  Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
(PDF, 0,76 MB)

Weiterführende Informationen des BMBF

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