Niedersachsen klar Logo

Wissenswertes zum Digitalpakt für öffentliche Schulen

Setzen Sie sich für die Förderung der digitalen Infrastruktur an Ihrer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule mit Ihrem Schulträger in Verbindung, denn nur dieser ist antragsberechtigt.

Sie müssen keine Sorge haben, dass Sie Fristen versäumen! Die Fördermittel sind für Ihre Schule und für den Schulträger im Voraus errechnet und bis zum 16.05.2023 reserviert.

Der Digitalpakt Schule dient dazu, die digitale Infrastruktur in den Schulen zu verbessern. Dies können zum Beispiel die Verbesserung der WLAN-Ausleuchtung an der Schule sein oder die Ausstattung mit digitalen Anzeige- und Interaktionsgeräten wie zum Beispiel interaktiven Tafeln. Es kann aber auch der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen wie zum Beispiel Lernplattformen gefördert werden. Was im Detail förderfähig ist, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Neben der Verbesserung der digitalen IT-Infrastruktur ist ein wichtiges Ziel des DigitalPakts Schule die Förderung der Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler. Deshalb setzt das Land Niedersachsen darauf, die Qualität der digitalen Ausstattung an allen Schulen durch den Digitalpakt anzuheben und anzugleichen.

Die Förderung für die Schulen setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem Betrag pro Schülerin oder Schüler zusammen. Der Sockelbetrag ist der Betrag, den Ihr Träger ausschließlich für Ihre Schule verausgaben darf. Tut er dies nicht, fließen die Mittel zurück ans Land. Haben Sie mehr als 60 Schülerinnen oder Schüler, liegt der Sockelbetrag bei 30.000 Euro. Liegt die Schülerzahl unter 60, beträgt der Sockelbetrag Ihre Schüleranzahl x 500 €. So errechnen Sie den Sockelbetrag, der für kleinere Schulen vorgesehen ist.

Beispiel für den Sockelbetrag einer Grundschule mit 55 Schülern

30.000 / 60 = 500

500 x 55 = 27.500 Euro

Zusätzlich zum Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein Betrag pro Schülerin und Schüler zu. Für dessen Errechnung wird in erster Linie auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler zurückgegriffen. Zusätzlich wird zwischen den Schulstufen unterschieden, um deren spezielle pädagogische Anforderungen zu berücksichtigen. Den Betrag pro Schülerin / Schüler kann der Schulträger im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen eigenverantwortlich verteilen. Er weiß am ehesten, welche Schulen welche Bedarfe haben und wo in der Vergangenheit bereits Geld investiert wurde.

Die Voraussetzung für eine Förderung von Seiten der Schule ist ein schuleigenes Medienbildungskonzept. Im Medienbildungskonzept schaffen Sie eine Verbindung zwischen Ihrer Ausstattung und Internetanbindung, Ihrem pädagogischen Einsatzkonzept, dem Erwerb von Medienkompetenzen im schuleigenen Curriculum sowie einer bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte. Bei Antragstellung im digitalen Antragsformular muss noch nicht zwingend das komplette Medienbildungskonzept vorliegen. Es genügt an dieser Stelle ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil, das diese Punkte überblicksartig beschreibt. Ein detailliertes Medienbildungskonzept ist dafür spätestens mit Abschluss der Maßnahmen vorzulegen.


Auf dem Portal Medienbildung finden Sie Hilfe zur Erstellung eines Medienbildungskonzepts.


 
Beratungsangebote zu Medienbildungskonzepten und Medienentwicklungsplänen

Medienberatung Niedersachsen

Medienberatung Niedersachsen

Unterstützung der Schulen und Schulträger durch Beratung, Fortbildung und Materialien.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln