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Wissenswertes für Schulen in freier Trägerschaft

Setzen Sie sich für die Förderung der digitalen Infrastruktur an Ihrer Schule mit Ihrem Schulträger in Verbindung, denn nur dieser ist antragsberechtigt.

Sie müssen keine Sorge haben, dass Sie Fristen versäumen. Die Gelder sind für Ihre Schule und für den Schulträger im Voraus errechnet und bis zum 16.05.2023 reserviert.

Das übergeordnete Ziel des DigitalPakts Schule ist die Förderung der Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler. Deshalb setzt das Land Niedersachsen darauf, die Qualität der digitalen Ausstattung an allen Schulen durch den Digitalpakt anzuheben und anzugleichen. Die Förderung gilt für Schulen in freier Trägerschaft genauso wie für öffentliche Schulen. Ausschlaggebend für die Verteilung der Gelder ist der Anteil an Schülerinnen und Schülern. Rund 7% aller Schüler in Niedersachsen gehen auf eine freie Schule. Damit sind auch 7% der Fördergelder für freie Schulen reserviert.

Der Digitalpakt Schule dient dazu, die digitale Infrastruktur in den Schulen zu verbessern. Das kann zum Beispiel die Verbesserung der WLAN-Ausleuchtung an der Schule sein oder die Ausstattung mit digitalen Anzeige- und Interaktionsgeräten wie zum Beispiel interaktive Tafeln. Sie können aber auch den Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen wie zum Beispiel Lernplattformen fördern lassen. Was im Detail förderfähig ist, sehen Sie hier.

Eine Förderung setzt sich aus einem Sockelbetrag und einem Betrag pro Schülerin oder Schüler zusammen. Der Sockelbetrag ist das Geld, auf das Sie als Schule einen Anspruch haben. Haben Sie mehr als 60 Schülerinnen oder Schüler, liegt der Sockelbetrag bei 30.000 Euro. Diese Summe ist Ihnen garantiert. Liegt die Schülerzahl unter 60, dann teilen Sie die 30.000 Euro durch 60 und multiplizieren das mit Ihrer Schüleranzahl. So errechnen Sie den Sockelbetrag, der für kleinere Schulen vorgesehen ist.

Bsp. für den Sockelbetrag einer Grundschule mit 55 Schülern

30.000 / 60 = 500

500 x 55 = 27.500 Euro

Zusätzlich zum Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein Betrag pro Schülerin und Schüler zu. Für dessen Errechnung wird in erster Linie auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler zurückgegriffen. Zusätzlich wird zwischen den Schulstufen unterschieden, um deren spezielle pädagogische Anforderungen zu berücksichtigen. Den Betrag pro Schülerin / Schüler kann der Schulträger im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen eigenverantwortlich verteilen. Er weiß am ehesten, welche Schulen welche Bedarfe haben und wo in der Vergangenheit bereits Geld investiert wurde. Wie gesagt soll es darum gehen, die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.

Die Voraussetzung für eine Förderung von Seiten der Schule ist ein schuleigenes Medienbildungskonzept. Im Medienbildungskonzept schaffen Sie eine Verbindung zwischen Ihrer Ausstattung und Internetanbindung, Ihrem pädagogischen Einsatzkonzept, dem Erwerb von Medienkompetenzen im schuleigenen Curriculum sowie einer bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte. Bei Antragstellung im digitalen Antragsformular muss noch nicht zwingend das komplette Medienbildungskonzept vorliegen. Es genügt an dieser Stelle ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil, das diese Punkte überblicksartig beschreibt. Ein detailliertes Medienbildungskonzept ist dafür spätestens mit Abschluss der Maßnahmen vorzulegen.

Auf der Seite Portal medienbildung des NLQ finden Sie Hilfe zur Erstellung eines Medienbildungskonzepts.

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Beratungsangebote zu Medienbildungskonzepten und Medienentwicklungsplänen

Medienberatung Niedersachsen

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Unterstützung der Schulen und Schulträger durch Beratung, Fortbildung und Materialien.

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