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Leihgeräte für Lehrkräfte

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung den mit den Ländern geschlossenen Digitalpakt Schule in seiner Mittelausstattung erhöht und in seinen Fördergegenständen deutlich erweitert. Dadurch sind nach dem 2020 durchgeführten Sofortausstattungsprogramm „schulgebundene Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf“ nun auch schulgebundene Endgeräte für Lehrkräfte sowie Ausgaben für Personal- und Sachkosten in der Systemadministration förderfähig. Analog zum DigitalPakt von 2019 setzt das Kultusministerium die in der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ (vom 27.1.2021) ermöglichten Förderungen für die öffentlichen und privaten Schulträger in entsprechenden Zuwendungsverfahren um.

Eckpunkte zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“:

- Gefördert wird der Einsatz schulgebundener digitaler Endgeräte für Lehrkräfte

- Fördervolumen: 47 Mio. Euro zzgl. Eigenanteil in Höhe von 4,7 Mio. Euro, der vom Land übernommen wird; die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt aus dem Corona-Sondervermögen

- Das Verfahren ist angelehnt an die bereits erfolgte Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms für Endgeräte für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf, dessen Mittel durch die Schulträger in kurzer Zeit bis Ende 2020 vollständig gebunden wurden

- Die Umsetzung erfolgt durch eine eigenständige Zuwendungsrichtlinie, die durch eine Handreichung für die Schulen und Schulträger zur konkreten Umsetzung ergänzt wird

- Antragstellung: durch öffentliche und private Schulträger bei der Bewilligungsstelle DigitalPakt Schule beim RLSB Osnabrück

- Schulträger erhalten ein Budget entsprechend der Anzahl der hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen Lehrkräfte in ihren Schulen, dieses wird in der Anlage zur Förderrichtlinie entsprechend ausgewiesen

- Ziel: kurzfristig den Einsatz von mobilen Endgeräte als Teil der im Rahmen des DigitalPakts geförderten schulischen Infrastruktur flexibel für die Unterrichtsvorbereitung und die Durchführung digitaler Unterrichtsformen zu ermöglichen, unabhängig davon, ob dieser Unterricht in der Schule oder als Distanzlernen stattfindet

- Die Beschaffung der Lehrkräfte-Endgeräte erfolgt durch die Schulträger in Absprache mit den Schulen

- Endgeräte sind durch den Schulträger in die Infrastruktur der Schule einzubinden

- Eine Förderung ist rückwirkend ab dem 27.1.2021 (auf Antrag ggf. ab dem 3.6.2020) möglich


Die Mittel dieser Zusatzvereinbarung werden durch das Wiederaufbauinstrument „Recovery and Resilience Facility“ im Rahmen des europäischen Aufbauplans „Next Generation EU“ der Europäischen Union (EU) refinanziert (§ 10 Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zum DigitalPakt Schule 2019-2024).


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung: https://www.rlsb.de/themen/digitalpakt/leihgeraete-fuer-lehrkraefte



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