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Umsetzung Sofortausstattungsprogramm

Mit Hilfe des Sofortausstattungsprogramms soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitaler Unterricht zu Hause, unterstützt mit mobilen Endgerät (Laptop, Tablet etc.) ermöglicht werden. Die Schule ermittelt den Bedarf der benötigten Geräte basierend auf den pädagogischen Notwendigkeiten des digitalen Fernunterrichts. Kriterien hierzu befinden sich in der Handreichung (siehe Download).

Ein Anspruch seitens der Schülerinnen und Schüler besteht allerdings nicht.

Die mobilen Endgeräte werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden und beantragten Mittel vom Schulträger angeschafft und den Schulen einsatzfähig zur Verfügung gestellt. Die schulgebundenen Endgeräte werden inventarisiert.

Die Schule entleiht das jeweilige Gerät an einzelne Schülerinnen und Schüler. Ein Ausleihvertrag (LINK) zwischen dem Schulträger/Schule und den Erziehungsberechtigten gilt hier als Rechtsgrundlage.

Weitere Informationen finden Sie in Kürze in den FAQ zum Sofortprogramm.


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